Vom 6. Februar bis 30. September 1919 tagte in Weimar die verfassunggebende Nationalversammlung. Sie verabschiedete am 11. August die so genannte “Weimarer Verfassung“, nach der die bis 1933 bestehende deutsche Republik die Bezeichnung Weimarer Republik erhielt.
Außer in Gotha verlief die Revolution in den thüringischen Territorialstaaten relativ friedlich. In Gotha wurde eine Räteregierung gebildet, die parallel zum Landtag existierte und auch nach der Wahl vom 23. Februar 1919 nicht gedachte, ihre Befugnisse an das Landesparlament abzutreten.
Innerhalb kurzer Zeit wurden die thüringischen Staaten Freistaaten mit republikanischer Verfassung, wobei aus dem Doppelherzogtum Sachsen-Coburg und Gotha die beiden Freistaaten Coburg und Gotha wurden. Die beiden ehemaligen reußischen Fürstentümer schlossen sich schon 1919 zum Volksstaat Reuß zusammen. Der Freistaat Coburg entschied sich bei einer Volksabstimmung am 30. November 1919 mit 88 Prozent gegen einen Anschluss an Thüringen, worauf am 1. Juli 1920 die Vereinigung mit dem Freistaat Bayern vollzogen wurde. Die übrigen sieben Volks- beziehungsweise Freistaaten beschritten den Weg der Einigung, wobei zuerst unklar war, ob eine “großthüringische Lösung“ mit den preußischen Territorien oder nur eine “kleinthüringische Lösung“ zustandekommen sollte. Die Ablehnung von Gebietsabtretungen auf der Seite Preußens verwies jedoch schnell auf die zweite Variante, womit es am 1. Mai 1920 zur Gründung des Landes Thüringen kam. Dieses hatte eine Fläche von 11.763 km² und entwickelte sich später politisch unter dem Gauleiter Fritz Sauckel zu einer Hochburg des Nationalsozialismus. Es existierte in der genannten geografischen und politischen Form bis zum Ende des Zweiten Weltkrieges.
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