Königreich Thüringen
Das Königreich Thüringen existierte bis zur Zerschlagung durch die Franken und Sachsen im Jahre 531. Die Quellen sind spärlich, genau zu datieren ist nur das Ende. Nach dem Abzug der Hunnen im Jahre 452 konnte König Bisinus einen riesigen Machtbereich kontrollieren. Sein Reich erstreckte sich nach Süden über den Main hinaus fast bis zur Donau. Bisinus residierte in der Bisinesburg (Bösenburg, Saalkreis). Wahrscheinlich war er mit Fisud identisch, der seine Tochter Radegund mit dem Langobardenkönig Wacho verheiratete.
Kurz danach erschienen als Könige der Thüringer die Brüder Baderich, Herminafried und Berthachar, von denen Berthachar früh von Herminafried ermordet wurde. Schließlich blieb nur noch Herminafried als eigenständiger König übrig. Herminafried (Ermanfried, Hermenefred) heiratete die Gotin Amalaberga, eine Nichte des Ostgotenkönigs Theoderich. Beim Tod Theoderichs 526 verlor das thüringische Reich den gotischen Schutz, sodass es für Franken nicht mehr schwer war, die Thüringer anzugreifen.
531 war das Ende des Reiches gekommen – in der Schlacht bei Burgscheidungen an der Unstrut besiegten die Merowinger|merowingischen Franken mit den verbündeten Sachsen die Thüringer (ob die Sachsen tatsächlich 531 Verbündete der Franken waren, ist umstritten). Durch Flucht, Deportation und Mord (Herminafried 534 in Zülpich) fand die thüringische Königsfamilie ihr Ende. Die letzte Angehörige des Königshauses, Radegundis, starb 587 im fränkischen Exil und wurde später heilig gesprochen.
Das Reich wurde zerschlagen, blieb aber eine Verwaltungseinheit. Der Norden nördlich des Harzes ging an die Sachsen, der Süden an die Franken. Das Gebiet östlich der Saale konnte von den Franken nicht gehalten werden und wurde von Slawen besiedelt. Als Strafe wurde den Thüringern der so genannte Schweinezins auferlegt, demzufolge sie dem fränkischen Königshof jährlich 500 Schweine liefern mussten. Vom Untergang des Thüringerreiches existiert auch eine, allerdings nur fragmentarisch überlieferte Heldensage, das sog. “Iringlied“.
Herzogtum Thüringen
Um 620 richteten die Merowinger in Thüringen ein Herzogtum unter der Herrschaft des Herzogs Radulf ein. Über ihn und seine Nachfolger (Heden I., Heden II.) ist fast nichts bekannt. Heden II. schenkte 704 seinen Hof Arnstadt dem Bischof Willibrord – es ist die älteste urkundliche Erwähnung eines Ortsnamens im Thüringer Gebiet. Unklar ist, ob es sich bei Radulf um einen Herzog Hruodi handelt, der etwa gleichzeitig in der Würzburger Gegend herrschte. Das Herzogtum bestand bis ins späte 7. Jahrhundert.
Landgrafschaft Thüringen
Im Gegensatz zu den übrigen deutschen Stämmen hatten die Thüringer somit zu Beginn der deutschen Geschichte im 10. Jahrhundert keinen eigenen Stammesherzog mehr. In ottonischer Zeit waren die einflussreichsten Fürstenhäuser die Markgrafen von Meißen und die Grafen von Weimar. Thietmar von Merseburg schrieb, Markgraf Ekkehard I. (Meißen) sei durch das Volk der Thüringer zum Herzog gewählt worden – auch wenn eine solche Wahl, falls sie tatsächlich stattgefunden hat, kaum Rechtsgültigkeit besessen hätte. Nach der Ermordung Ekkehards I. im Kloster Pöhlde bei Nordhausen im Jahr 1002 stiegen die Grafen von Weimar zur wichtigsten Familie des Landes auf. Als König Heinrich II. (HRR) bei seinem Krönungsumritt im Juli 1002 Kirchberg bei Jena besuchte, trat Wilhelm als Fürsprecher aller Thüringer auf und erreichte beim König nach fast 500 Jahren die Aufhebung des Schweinezinses.
Unter den thüringischen Adelsgeschlechtern des Mittelalters gewann das der Ludowinger eine besondere Bedeutung. Seine ersten bekannten Angehörigen standen – wie die verwandten Reginbodonen – in engerer Beziehung zum Erzbistum Mainz und waren (auch) am mittleren Main begütert. Ludwig der Bärtige – angeblich ein Verwandter Giselas, der Ehefrau Kaiser Konrads II. – erhielt um 1040 ein Lehen nördlich des Thüringer Waldes und legte die heute verfallene Schauenburg an. Im Raum Friedrichroda/Finsterbergen erwarb er ein ansehnliches Territorium, das später, auch durch Heirat, bis an den Harz ausgedehnt werden konnte.
Sein Sohn Ludwig der Springer erbaute 1067 die Wartburg. Seine Nachkommen erhielten 1130 die Würde von Landgrafen von Thüringen. Diese Landgrafschaft wurde zwischen 1111-1112 durch Kaiser Heinrich V. gegründet. Der erste Landgraf von Thüringen war der bayrische Feldherr Hermann I. von Winzenburg-Radelberg († 1122). Sein Sohn und Nachfolger Hermann II. von Winzenburg († 1152) wurde aber 1130 abgesetzt.
Durch die Landgrafen wurde die Wartburg im 12. Jahrhundert und 13. Jahrhundert ein Zentrum deutscher Kultur. Bekannt sind der sagenhafte Sängerkrieg auf der Wartburg und das Wirken der heiligen Elisabeth von Thüringen (1207-1231). Die Heirat Ludwig IV. mit Elisabeth, der Tochter des ungarischen Königs Andreas II. zeigt, dass die Ludowinger in dieser Zeit zu den mächtigsten deutschen Reichfürsten zählten.
Der letzte Ludowinger, Heinrich Raspe, versuchte 1246 die deutsche Königskrone zu erlangen, starb jedoch ein Jahr später. Daraufhin kam es zum thüringisch-hessischer Erbfolgekrieg zwischen dem Enkel Hermanns I., dem Meißener Markgrafen Heinrich III. (Heinrich dem Erlauchten), dem Heinrich Raspe 1243 die Eventualbelehnung im Falle seines Todes zugesichert hatte, und Sophie von Brabant, einer Tochter Ludwigs IV. und der heiligen Elisabeth. Nach Kriegsende (1264) fiel Thüringen zum Großteil an den Wettiner Heinrich III. (Heinrich den Erlauchten). Der Westteil des ehemaligen ludowingischen Herrschaftsgebietes, die durch Heirat zur thüringischen Landgrafschaft hinzugekommenen hessischen Grafschaften, nahmen seit 1264 wieder eine eigene Entwicklung und bildeten die Landgrafschaft Hessen unter Heinrich I. (Heinrich dem Kind), dem Sohn der Sophie von Brabant.
Die thüringischen Besitzungen der Wettiner wurden schrittweise in den wettinischen Gesamtstaat integriert, zu dem auch die Markgrafschaft Meißen und seit 1423 das Kurfürstentum Sachsen-(Wittenberg) gehörten. Einige wettinische Fürsten überließen die Regierung Thüringens jedoch anderen Verwandten. Im Thüringer Grafenkrieg (1342-1346) konnten sie ihre Dominanz in Thüringen gegenüber den anderen uradligen Familien sichern. Mit dem Tod Friedrich IV. endete 1440 die Existenz Thüringens als selbständiger Staat endgültig.